Tätigkeitsschwerpunkte
Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter
1. Versicherungsrecht
Personenversicherung: Unfall,
Berufsunfähigkeit
2. Haftpflichtrecht,
Haftpflichtversicherungsrecht
(Personenschäden und Sachschäden)
3. Arzthaftungsrecht
4. Sachversicherung:
Schadenversicherung Sach
5. Sozialversicherungsrecht:
Erwerbsminderungsrenten nach dem SGB VI,
Unfallrenten nach dem SGB
VII
6. Straßenverkehrsrecht:
Zivilrechtliche Haftung bei Verkehrsunfällen,
namentlich bei schweren Personenschäden
7. Verteidigung in
Verkehrsstraf- und bußgeldsachen
Tätigkeit sowohl für Privatpersonen als
auch für Versicherungsunternehmen.
Je
nach Sachlage können im konkreten Fall mehrere
der vorgenannten Fachgebiete gleichzeitig betroffen
sein (z.B. bei einem dienstlichen oder privaten
schweren Kfz-Unfall mit Personenschaden).
Vieljährige
und besonders vertiefte Erfahrung besteht in Fällen
mit medizinischem Einschlag (Privat- und Sozialversicherungsrecht
namentlich private Berufsunfähigkeitsversicherung,
gesetzliche Erwerbsminderungsrente, private und
gesetzliche Unfallversicherung sowie Haftpflichtrecht).
Bei
der Interessenvertretung wegen gesundheitlicher
Beeinträchtigungen durch Unfall oder/und durch
Krankheit oder/und Kräfteverfall oder ärztlichen Behandlungsfehler zügige
und umfassende Sicherung aller in Betracht kommenden
Ansprüche (haftpflichtrechtlich, privatversicherungsrechtlich,
sozialversicherungsrechtlich), einschließlich
der erforderlichen Beweissicherungen. Erforderlichenfalls
Hinzuziehung ausgewiesener medizinischer
oder/und technischer Sachverständiger.
Versäumtes im Anfangsstadium der Anspruchsverfolgung
lässt sich im Nachhinein häufig nicht
mehr gleichwertig nachbessern.
Abgedeckt werden kann je nach Wunsch
der gesamte Verlauf außer-gerichtlicher und
erforderlichenfalls gerichtlicher
Anspruchsverfolgung, von der ersten Anspruchsanmeldung
bis zur abschließenden Entscheidung der Sache
(durch Anerkenntnis, außergerichtliche oder
gerichtliche Einigung, rechtskräftiges Urteil).
Weil
gerade in Fällen gesundheitlicher Beeinträchtigungen
der Mandant regelmäßig ganz andere Sorgen
hat als sich um die notwendigen Anspruchs- und Beweissicherungen
sowie um sämtliche Fristwahrungen zu kümmern
und mit den Anspruchsgegnern aufwändige Korrespondenz
zu führen, kann es sich häufig anbieten,
das Mandat möglichst frühzeitig zu erteilen.
Das
frühzeitige Einsetzen der anwaltlichen Begleitung
dient häufig auch der Streitvermeidung. Erfahrungsgemäß
begrüßen es die privaten/gesetzlichen
Versicherer, wenn sie es von Seiten des Anspruchstellers
möglichst frühzeitig mit einem fachkundigen
Verhandlungspartner zu tun haben, mit dem die notwendigen
Klärungen offen und sachlich erledigt werden
können.
Vorzugsweise angestrebt wird die außergerichtliche Regelung. Sie ist schneller und für den Mandanten nicht mit dem „Nervenkrieg“ eines langen, risikoreichen, möglicherweise mehrinstanzlichen Rechtsstreits verbunden, für dessen Dauer es auch nicht die – oft dringend benötigten – Regulierungszahlungen gibt. Verhandlungen auf Augenhöhe sind gewährleistet. Gelingt keine außergerichtliche Verhandlungslösung, bleibt der Weg zu Gericht.
Wo
es nach Sachlage geboten erscheint, kann begleitend
die Nebenklage des Geschädigten in einem Strafverfahren
betrieben werden. Staatsanwaltliche und strafrichterliche
Ermittlungen sowie der Ausgang des Strafverfahrens
können für die zivilrechtliche Anspruchsverfolgung
sehr hilfreich sein, namentlich wenn der Schädiger
nicht zu seiner Verantwortlichkeit stehen will.
Im
Privatversicherungsrecht kann Unterstützung
auch bei der Antragstellung auf einen Versicherungsvertrag
geleistet werden, namentlich bei der vorvertraglichen
Beantwortung von Gesundheitsfragen zum Abschluss
eines Personenversicherungsvertrags, damit es nicht
später, namentlich im möglichen späteren
Leistungsfall, aus dieser Hinsicht zu Problemen
kommt.
8. Akteneinsichts-Mandate
werden zügig, zuverlässig und auf dem
gebotenen sachlichen und
technischen Niveau erledigt
9. Weitere Rechtsgebiete
nach Absprache
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